HÄNDE WEG VOM EGONS

Gegendarstellung zum Antrag der AfD-Fraktion zur Prüfung der Förderung des Jugendzentrums „Egon’s“

Die AfD-Fraktion im Stadtrat Winsen (Luhe) versucht mit einem Antrag, zivilgesellschaftliches Engagement gegen Faschismus zu diskreditieren und eine wichtige Jugendeinrichtung unter Generalverdacht zu stellen. Der Antrag ist rechtlich unbegründet, politisch gefährlich und schadet dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Trotz der Verfristung des Antrages haben wir uns mit den Demokratischen Parteien vernetzt um für die Aufnahme auf die Tagesordnung zu stimmen.

Der Antrag der AfD:

„Der Stadtrat möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die von der Stadt Winsen (Luhe) geförderte Jugendeinrichtung „Egon’s“ im Rahmen ihrer Tätigkeit eine Zusammenarbeit oder ideelle Nähe zu politischen Gruppierungen pflegt, die extremistische Strömungen unterstützen oder diesen nahe stehen.

2. Insbesondere ist zu prüfen, ob über die Verwendung des Mottos „Winsen Luhe against Na-zis“ ein Bezug zur sogenannten Antifa besteht.

3. Bis zum Abschluss der Prüfung sind etwaige weitere Fördermittel für die Einrichtung

Egon’s zunächst auszusetzen.

4. Im Falle einer bestätigten Zusammenarbeit oder Unterstützung sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen, einer möglichen Anpassung oder Beendigung der Förderung sowie der öffentlichen Darstellung der Ergebnisse.

Begründung:

Städtisch geförderte Einrichtungen unterliegen dem Grundsatz der politischen Neutralität. Dieser Grundsatz ergibt sich insbesondere aus Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (Bindung der öffentlichen Verwaltung an Recht und Gesetz) sowie aus § 99 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (zweckgebundene und wirtschaftliche Mittelverwendung im kommunalen Haushaltsrecht).

Die Gruppierung „Winsen Luhe against Nazis“ weist ideologische und symbolische Parallelen zur sogenannten Antifa auf, einer Bewegung, die in Teilen vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft wird.

Bereits der Anschein einer Zusammenarbeit oder ideellen Nähe zu extremistischen Strömungen kann das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die politische Neutralität und Unabhängigkeit der städtisch geförderten Jugendarbeit erheblich beschädigen.

Um Schaden von der Stadt Winsen (Luhe) und ihren Institutionen abzuwenden, ist eine umgehende und transparente Prüfung erforderlich. Die Aussetzung weiterer Fördermittel bis zur Klärung dient hierbei dem Schutz öffentlicher Mittel und der Wahrung der politischen Neutralität.“

Als Beispiel Führt die AfD Folgende Bilder Auf

Wir weisen die Vorwürfe zurück und haben den Antrag wie folgt aufgearbeitet:

1. Grundgesetz und Neutralitätspflicht (Art. 20 Abs. 3 GG)

Behauptung der AfD: Das Jugendzentrum müsse „politisch neutral“ sein, da es öffentlich gefördert ist, gestützt auf Art. 20 Abs. 3 GG.

Bewertung:

  • Falsch oder irreführend ausgelegt. Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet die öffentliche Verwaltung zur Bindung an Gesetz und Recht – das heißt rechtsstaatliches Handeln, nicht parteipolitische Neutralität im umfassenden Sinn.
  • Ein Jugendzentrum, das zivilgesellschaftliche Gruppen unterstützt oder Räume bereitstellt, ist nicht automatisch „politisch“ oder „extremistisch“, solange es keine verfassungsfeindlichen Inhalte fördert.
  • Außerdem gilt die Neutralitätspflicht nicht absolut. Gerade in der Jugendarbeit gibt es Spielräume für politische Bildung, antifaschistisches Engagement oder Positionierung gegen menschenfeindliche Ideologien – das ist verfassungsrechtlich durch Art. 1 und Art. 3 GG (Menschenwürde und Gleichheit) gedeckt.

2. Verweis auf § 99 NKomVG (Kommunalverfassung Niedersachsen)

Behauptung: Öffentliche Gelder müssen „zweckgebunden und wirtschaftlich“ verwendet werden, daher dürfe keine Nähe zu „extremistischen Strömungen“ bestehen.

Bewertung:

  • Der Paragraph sagt im Wesentlichen: Gelder müssen wirtschaftlich und zweckgerecht verwendet werden – nicht, dass sich Einrichtungen nicht zivilgesellschaftlich oder antifaschistisch äußern dürfen.
  • Es ist ein politischer Taschenspielertrick, das berechtigte Engagement gegen Faschismus in die Nähe von Extremismus zu rücken. Selbst wenn eine Organisation linke Positionen vertritt, ist sie nicht automatisch verfassungsfeindlich – und solange das nicht objektiv belegbar ist, ist der Antrag rein spekulativ.

3. Antifaschismus ist kein Extremismus

Die Gleichsetzung von „Winsen Luhe against Nazis“ mit angeblich „linksextremen Strukturen“ ist sachlich falsch und juristisch unbegründet. Antifaschistische Gruppen sind nicht automatisch extremistisch – im Gegenteil: Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Kultur. Selbst der Verfassungsschutz differenziert deutlich. Die pauschale Dämonisierung dient allein der Einschüchterung.

  • „Antifa“ ist kein einheitlicher, organisierter Verband, sondern ein breiter Sammelbegriff für antifaschistisches Engagement – auch viele Gewerkschaften, Kirchen oder zivilgesellschaftliche Organisationen stehen in diesem Sinn „Antifa“-Positionen nahe.
  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz differenziert sehr genau zwischen verfassungsschutzrelevanten Teilstrukturen (z. B. militante Autonome) und dem allgemeinen, demokratischen Antifaschismus.
  • Eine pauschale Gleichsetzung antifaschistischer Gruppen mit Extremismus ist unzulässig und politisch motiviert – das dient hier klar der Delegitimierung demokratischen Protests.

4. Fördermittel-Aussetzung ohne Grundlage ist unrechtmäßig

Die Aussetzung von Fördermitteln ohne nachgewiesene Pflichtverletzung wäre ein grober Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Willkürverbot. Die bloße Teilnahme an einer antifaschistischen Veranstaltung oder ein Logo auf einem Plakat, mit der Botschaft „Zusammen gegen Faschismus“ begründen weder eine Zusammenarbeit mit extremistischen Gruppen noch eine Pflichtverletzung.

5. Wer sich gegen Nazis positioniert, handelt nicht extremistisch – sondern demokratisch.

Der Antrag offenbart vor allem eines: Die AfD hat ein Problem mit demokratischer Zivilgesellschaft, nicht mit Extremismus. Wer ein Jugendzentrum angreift, weil es auf einem Plakat gegen Faschismus erscheint, stellt sich selbst ins politische Abseits. Die Bürger*innen dieser Stadt haben ein Recht darauf zu wissen, welche Partei gegen die Förderung von Jugend, Demokratie und Engagement vorgeht.

6. Jugendarbeit kann nicht unpolitisch sein

Jugendarbeit kann nicht unpolitisch sein, weil sie immer in einem gesellschaftlichen und politischen Kontext stattfindet und Werte vermittelt – etwa über Gerechtigkeit, Teilhabe, Gleichberechtigung oder den Umgang mit Macht und Diskriminierung.

Hier sind zentrale Gründe:

– Wertevermittlung: Jede Form der Jugendarbeit vermittelt Normen und Haltungen – sei es zu Demokratie, Gleichberechtigung, Gewaltfreiheit oder Vielfalt. Diese Werte sind politisch geprägt.

– Gesellschaftliche Realität: Jugendliche wachsen in einer Welt auf, die von politischen Entscheidungen (z. B. Bildung, Klima, Migration) beeinflusst ist. Jugendarbeit, die auf ihre Lebensrealitäten eingeht, muss sich dazu verhalten.

– Empowerment und Partizipation: Jugendarbeit zielt oft darauf ab, junge Menschen zu selbstbestimmtem Handeln zu befähigen – ein zutiefst politischer Akt, der Einfluss auf gesellschaftliche Prozesse nimmt.

– Schutz vor Diskriminierung und Ausgrenzung: Eine unpolitische Haltung würde bedeuten, zu Ungerechtigkeit zu schweigen. Jugendarbeit muss aktiv gegen Rassismus, Sexismus oder soziale Ungleichheit Stellung beziehen.

– Räume und Ressourcen: Auch die Rahmenbedingungen der Jugendarbeit – Finanzierung, Gesetze, Anerkennung – sind politisch gesteuert und können nicht ignoriert werden.

Kurz gesagt: Selbst wenn Jugendarbeit nicht parteipolitisch ist, ist sie immer politisch – durch das, was sie fördert, zulässt oder unterlässt.

Der Vorwurf: Nähe zur „Antifa“. Die Wahrheit: Nähe zu Menschlichkeit, Haltung, demokratischer Bildung.

Wer sich öffentlich gegen Nazis stellt, verdient Respekt – nicht Repression.

Die AfD versucht hier, antifaschistisches Engagement als Extremismus umzudeuten. Das ist nicht nur politisch perfide – das ist auch juristisch haltlos.

Die Verfassungsfeinde sitzen nicht im Jugendzentrum.

Es ist bezeichnend, dass der Antrag eingereicht wird durch den Vorstand Thorsten Drossel. Dieser hat erst kürzlich Antisemitismus und Rassismus als Meinungsfreiheit abgetan. Kontext war eine Stellenanzeige eines Dachdeckers die beinhaltete,  dass er “ keine Hakennasen, Bimbos oder Zeppelträger” einstellen würde (juristisch schwierig).

Deshalb fordern wir:

  • Volle Förderung und politische Rückendeckung für das Jugendzentrum „Egon’s“
  • Eine klare Positionierung des Stadtrats gegen rechte Einschüchterungsversuche
  • Mehr Mittel für politische Bildung und zivilgesellschaftliche Projekte

Faschismus ist keine Meinung.

Jugendarbeit ist kein Verbrechen.

Und Haltung zeigen ist unsere Pflicht.

Jetzt solidarisch zeigen: Hände weg vom Egon’s!

Wir möchten außerdem folgende Aussage der AfD zur Disposition stellen:

“Nähe zu extremistischen Strömungen kann das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die politische Neutralität und Unabhängigkeit der städtisch geförderten Jugendarbeit erheblich beschädigen.”

So ist einerseits die AfD nun selbst als rechtsextremistsich eingestuft wurden. Außerdem bezweifeln wir, dass die Bürger*innen das Vertrauen in die Jugendarbeit beschädigt sehen würden. Ohne einen solchen Antrag der AfD gäbe es schließlich den jetzigen Diskurs darum erst garnicht, welcher das vertrauen in die AfD einschränken könnte. Sie wollen schließlich ein demokratisch geführtes Jugendhaus gern sanktionieren und würden damit Jugendkultur, Bildung und demokratische Erziehung einschränken.

In der  Bürgersprechstunde des Ausschusses, haben wir betreffend des Antrages Folgende Frage gestellt:

Die AfD Winsen behauptet in ihrem Antrag, Das Jugendzentrum müsse „politisch neutral“ sein, da es öffentlich gefördert ist und stützt sich dabei auf Art. 20 Abs. 3 GG. Wir bewerten dies als Falsch oder irreführend (Begründung auf Seite 3 Punkt 1 “Grundgesetz und Neutralitätspflicht” Art. 20 Abs. 3 GG)“ – Unsere Frage lautet also, ob sich die Gruppe Winsen Luhe against Nazis künftig im Egons treffen darf und Veranstaltungen dort durchführen darf?

Die Antwort auf die Fragen war leider sehr ernüchternd, da man darauf erst im nächsten Generationsausschuss eingehen könne. Sie brauchen “zeitliche Vorbereitung” für die Beantwortung der Frage.

Die Stadtratsmitglieder der AfD waren auch nicht vor Ort und baten per Mail darum den Tagesordnungspunkt generell auf den Oktober zu verschieben. Da war es augenscheinlich wichtiger um die Ecke essen zu gehen. So wurde T. Drossel bei Limani gesehen.

WIR FREUEN UNS DARAUF UNSER FRAGEN IM OKTOBER ERNEUT UND VOLLENDET STELLEN ZU KÖNNEN.

Für weitere Fragen stehen wir ihnen gern zur Verfügung unter

WLAN161@riseup.net

Mit freundlichen Grüßen

Winsen Luhe Against Nazis