#ERK1401

 


35000 Menschen sind am #erk1401 in Keyenberg gestartet um zu demonstrieren, dass die Klimaziele nicht erreicht werden,wenn RWE #Lützerath abreißt und die darunter liegende Kohle abbaggert.

Die Polizeigewalt an diesem Tag war völlig unverhältnismäßig.
Menschen sind mit Knochenbrüchen und Prellungen ins Krankenhaus gekommen und sogar bewusstlos geschlagen worden, obwohl diese friedlich waren.
Auch einen Biss eines Polizeihunds bekam ein Mensch, direkt an der Kante zum Tagebau ab, wodurch dessen Leben wegen der Absturzgefahr extrem gefährdet wurde. Während die Demonstration versuchte in den Tagebau und in das Dorf zu kommen, wurde Lützi weiter geräumt, sodass heute früh nur noch 3 einzelne Menschen in den Bäumen hingen und insgesamt mindestens 8 im ganzen Dorf.
Nach ca. 10 Aufforderung der Polizei den Platz zu verlassen, setzten sie einen Wasserwerfer ein, aber trafen sich bloß selbst.
Der Wind war definitiv auf unserer Seite, was man auch daran merkte, dass uns der Strahl des Pfeffersprays nur selten erreichte und sich die Polizei selbst arbeitsunfähig gemacht hat.
Trotz aller Anstrengung schafften wir es leider nicht in das Dorf, da gegen Abend immer mehr Menschen die Fläche verlassen haben um zu ihren Bussen zu gelangen.
Wir sind erschüttert darüber, dass die „Menschen“ in Uniform so wenig Verständnis für Klimaschutz haben.
Es gibt ein Recht auf Dienstverweigerung!
Die Polizei hat sich gestern in jedem Punkt mitschuldig gemacht, dass das 1,5Grad Ziel nicht erreicht werden kann. Die Welt ist am Arsch und ihr tretet jene die sie retten wollen!
Die Polizei und Politik hat wieder gezeigt, dass ihnen scheiß egal ist, dass im Globalen Süden immer mehr Menschen durch die Auswirkungen der Erderwärmung sterben.
Man beachte das wenige hundert Meter hinter Lützerath NICHTS RWE gehört, aber dennoch abgebaggert werden soll.
Das bedeutet,dass nach Lützerath ein Baustopp eingelegt werden muss, um die restlichen Menschen zu enteignen.Lützerath war deshalb mehr ein Symbol der Machtstruktur der Exekutive und der Geldgeber*innen der Großkonzerne.
Unser Forderungen bleiben klar:
RWE enteignen!
Stoppt den Kohleabbau!
Down with capitalism!
Es lebe die Anarchie!

Reden zu #WL1001

Grüne Jugend 

Am 03.01 war Tag X in Lützerath. Die Polizei räumt seit diesem “Tag X“ Lützerath, Barrikaden werden eingerissen, Aktivisti werden in Gewahrsam genommen. Die Verteidigung von Lützerath ist mehr als nur Symbolpolitik, es geht darum, die Erweiterung vom Tagebau „Garzweiler II“ zu verhindern! 

Laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) darf Deutschland seit Januar 2023 nicht mehr als 20 Millionen Tonnen Braunkohle aus dem Tagebau Garzweiler II fördern, wenn es seine internationalen Verpflichtungen zur Einhaltung des Pariser Klimavertrages erfüllen will.

Studien haben festgestellt, dass es die Kohle unter Lützerath nicht braucht – trotz Energiekrise. Dies bestätigte eine Studie vom eben angesprochenen DIW sowie eine Energiemarktsimulation des Forschungsinstituts „Aurora Energy“. Deutschland hat noch ein Tonnen-Budget von 70 Millionen Tonnen CO2, welche noch ausgestoßen werden dürfen, in Lützerath werden jedoch 280 Millionen Tonnen abgebaggert!

Ab morgen soll Lützerath teilweise gewaltsam von der Polizei geräumt werden! Das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine Beschwerde von Klimaaktivisti zurückgewiesen, und der Polizei angeordnet den friedlichen Protest in Lützerath zu beenden und die Aktivisti zwangsweise aus dem Dorf zu räumen.

Von den Grünen wird der Schritt, Lützerath abzubaggern in der Öffentlichkeit bspw. Vom Bundesvorsitzenden Omid Nouripour mit Verweis auf den „Kompromiss“ mit RWE verteidigt. Doch ganz ehrlich, was bringt uns ein Kohleausstieg 2030, wenn wir die Klimaziele trotzdem reißen? Der Deal ist ein falscher Kompromiss. Wie wäre es mit Kohleausstieg 2030 und Lützerath bleibt erhalten? Die Grünen haben sich hier ganz offensichtlich zum Bettvorleger von RWE gemacht.

Umso besser ist es, das ihr alle heute gekommen seit, und das wir uns gemeinsam in einem Bündnis mit Linksjugend, Jusos, Winsen Luhe against Nazis, Fridays For Future Winsen und Winsen bleibt bunt gegen die Ablagerung von Lützerath stark machen.

Lützi bleibt!

#WL1001

Zusammen mit den Jusos , LinksjugendGrüne Jugend  und Fridays For Futur waren wir heute in Winsen im Schlosspark und haben gemeinsam eine Mahnwache für die Aktivisti in Lützerath  abgehalten.
Seit einigen Tage versucht die Polizei Lützerath zu räumen und es kommt zu immer krasseren und unverhältnismäßigen Übergriffen. Gemeinsam Solidarisieren wir uns mit allen Kämpfer*innen für das Klima, auf dass #lützibleibt und RWE und die Polizei weichen müssen.

#fghtcps #lützerath #fghtrwe #climatjustice #mawableibt #heibobleibt #fecherbleibt #alledörferbleiben

Lützi Ticker

 

Trage schwarz, WENN NÖTIG

Wichtige Frage

Wann warst du das letzte mal auf einer Kundgebung, Demo, Mahnwache o.ä. und hast dich gefragt, warum nur vereinzelt bürgerlich gekleidete Menschen zu sehen sind?
Wann hast du das letzte mal darüber nachgedacht, warum vermeintlich bürgerliche Menschen nicht mehr zu antifaschistischen Demos kommen und antifaschistische Menschen als Linksterrorist*innen verteufeln?
Alles in allem gibt es auf alles die gleiche Antwort:

Inflation

Der schwarze Block wird zu inflationär genutzt. Viele Menschen reisen zu einer Demo, Kundgebung o.ä. an, tragen von Anfang an schwarz und vermummen sich sobald die Demo los geht. Frag dich aber bitte vorher, ob das wirklich einen Sinn hat. Macht es Sinn auf einer Demo mit wenig Eskalationspotential schwarz zu tragen? Wahrscheinlich nicht.
Schwarze Kleidung schreckt die meisten Menschen, die nicht sehr bewandert mit der linken Szene sind, eher ab.
Man verbindet immer Ausschreitungen bei diversen Scherbendemos, G20 oder Chaostage mit schwarzen Klamotten bzw. einer schwarz gekleideten Demo.
Um mehr Menschen für die Sache zu gewinnen ist es sinnvoll ebenfalls bürgerlich gekleidet zur Demo zu kommen.

Das Imageproblem

Antifaschismus hat ein Imageproblem und muss wieder bürgerlich werden und die bürgerlichen Menschen ansprechen.
Nur durch das bürgerliche Auftreten ist es zum Beispiel möglich gewesen, dass die rechten Aufmärsche jeden Montag von vermeintlich „normalen Menschen“ besucht werden, die dann instrumentalisiert und aufgehetzt wurden, obwohl sie vorher eigentlich auf der anderen Seite gestanden hätten.
Umso Bürgerlicher die Demo nach außen hin wirkt, desto geringer sind die Chancen das Demos seitens der Cops eskalieren und es ist möglich das die Polizeipräsenz sich mit der Zeit zurück schraubt.
Schwarze Kleidung hat immer den Anschein die Menschen seien bereit, die Demo eskalieren zu lassen, darum mehr Polizei.

Unser Tipp:

Nehmt schwarze Klamotten und Vermummung mit und zieht euch erst im Ernstfall um.
Durch den Schutz von Bannern kann man sich schnell mal ducken, um eine Jacke über zu ziehen und sich zu vermummen.
Das macht auch eine Nachverfolgung im Ernstfall schwerer.
Sonst haben euch die Cops von Anfang an im Auge und sehen was ihr anhabt.

Anonymität ist klasse

Auch schwarz gekleidet seit ihr gut zu identifizieren.
Seid auffällig unauffällig.
Tragt keine Vermummung und kein schwarz, damit niemand weiß wie ihr in schwarz und vermummt ausseht.
Achtet auf euer Umfeld und wie die Stimmungslage auf der Demo ist.
Zeigt mehr Gesicht für die Sache, damit wieder mehr Menschen sehen: Antifaschismus ist ein Kampf der uns alle angeht und mit einbezieht.
Außerdem ist es doch viel angenehmer zur Demo anzureisen, ohne im Hinterkopf zu haben das die Bullen eine*n zur Vorkontrolle anhalten könnten. Häufig passiert dies auf Grund von auffälliger Kleidung, welche der Demo zugeordnet werden könnten.
Anonymität finden wir klasse. Deswegen ist es vom Vorteil den Cops keinen Grund zu geben, die Identität feststellen zu wollen.

Edit

Aus der Kommunikation unter den Kommentaren auf Instagram heraus, haben wir uns raus genommen noch etwas zu ergänzen.

Was ist „bürgerliche Kleidung“ und warum brauchen wir Bürger*innen?

Wie schon bereits erwähnt unter „Das Imageproblem“ erhält der antifaschistische Kampf weniger Zuspruch als uns allen lieb ist. Gewerkschaften schaffen es die Bürger*innen ab zu holen, da diese generell bürgerlich geprägt sind. Schließt der antifaschistische Kampf dort an, können wir Menschen dazu gewinnen. Wir brauchen die Unterstützung der Bürger*innen! Warum? Eine Veränderung des Systems ist nur möglich wenn so viele Menschen anpacken wie möglich. Ein schwarzer Block wird die Menschen in den Firmen nie zum streiken bringen können. Antifaschismus und Anarchismus muss wieder Salonfähig werden. Die Menschen müssen einen anderen Blick darauf bekommen. Mit dem A und generell der Anarchie und Antifa hat jeder Mensch so sein eigenes Bild im Kopf. Chaos und Zerstörung in den Straßen. Das ist aber nicht mal im geringsten das, was Anarchie und Antifa eigentlich bedeutet. Das sind beides Lebenseinstellungen und Grundsätze, die auf eine Welt hinarbeiten, welche gewaltlos agiert und Gewaltäter*innen durch Täterarbeit sozialisiert. Aber wie willst du das Menschen beibringen, wenn bei jeder Demo alle schwarz tragen und vermummt sind? Die Redebeiträge holen viele garnicht mehr richtig ab. Grade Außenstehende schalten auf Durchzug wenn sie eine geschlossene Gruppe sehen, welche sie an Zerstörung und Gewalt erinnern lässt.

Mit bürgerlicher Kleidung ist die Kleidung gemeint, welche du im Alltag trägst. Wenn diese auch mehrheitlich schwarz ist, dann ist das eben so. Aber Demokleidung und private Kleidung unterscheiden sich bei vielen. Viele ziehen die Demokleidung eben nicht im privat Leben an. Es macht einen reisen unterscheid ob irgendwo vllt ein bisschen Farbe ist, ein Patch o.ä. Oder ob der ganze Block schwarz gekleidet ist.

Anonymität

Du solltest generell Wechselklamotten auf der Demo mit haben. Stattdessen könntest du diese von Anfang an anziehen und Mumme und schwarze Jacke im Rucksack lassen. Am besten eignet sich hier eine schwarze Jacke die auch über deine normale Jacke passt und immer noch locker sitzt und eine (andere) Kopfbedeckung. Das verändert deine Statur. Die Polizei beobachtet von Anfang an Personen und gibt auffällige Kleidung und Körpermerkmale durch. Wenn du dich dann aus der Dynamik heraus umziehst bzw. anziehst  und vermummst, verliert die Polizei die Orientierung. Die Merkmale die sie anfangs durchgegeben haben sind nun nirgends mehr zu finden um dich ausfindig zu machen. Nach der Demo kannst du in Seitengassen verschwinden und dich umziehen. Oft ist es möglich sich im Schutz eines Bannerkessels umzuziehen, davon raten wir ab. Polizei steht dann eben so oft in der Nähe und gibt durch wer raus kommt. Geh lieber ein paar Meter und zieh an der nächsten Ecke die schwarze Jacke wieder aus. AUSSERDEM: die Gefahr das eine Kleingruppe mit Privater Kleidung angehalten wird, ist Geringer als eine Kleingruppe die Schwarz gekleidet und vermummt ist. Privat gekleidete Menschen können sich bei Verfolgungen schneller von einander trennen um in der Masse der Bürger*innen unter zu gehen (auf dem Weg zu Blockaden o.ä.). Das macht es der Polizei wieder schwieriger zu schauen wer zusammen gehört und wer nicht, wer grade auf dem Weg nachhause ist oder anderes vor hat. Macht es der Polizei nicht so einfach euch einzuordnen !

Respekt

Es hat auch etwas mit Respekt gegenüber dem Nächsten zutun sich nicht direkt zu vermummen oder schwarz zu tragen. Wenn du zb auf einer Gedenkdemo bist und weißt, die eskaliert nicht so schnell, dann lass die Vermummung ab. Zeige Gesicht und damit Solidarität der Familie und den Betroffenen gegenüber. Schwarze Kleidung und Vermummung lassen oft darauf schließen, dass du nur da bist um Krawall zu machen und nicht für die eigentliche Sache. Auch einige Demos die von BiPoCs organisiert wurden eignen sich weniger dafür sich zu vermummen. Generell wird auf ähnlichen Demos davon abgeraten Pyro zu verwenden, was die schwarze Kleidung und mumme erfordern würde. Die Pyro, seine es Rauchtöpfe oder Böller, werden im Zweifelsfall sehr oft BiPoCs angehängt, welche dann von der Polizei rassistisch behandelt werden und wieder unnötige Repressionen erfahren. Bei Eskalationen werden auch meist wieder nur BiPoCs in den Schlagzeilen sein.

Dynamik

Entscheidend ist IMMER die Dynamik der Demo. Wenn du merkst, dass die Bullen der Demo auf die Pelle rücken, unverhältnismäßig handeln und eine Eskalation provozieren, macht es Sinn sich zu vermummen und schwarz zu tragen. Wenn du merkst eine andere Gruppe zieht sich um, dann tu das auch. Das könnte bedeuten, dass etwas passiert. Aber wenn alles friedlich ist, wozu dann eskalierend nach außen hin wirken? Ein Pyro kann auch mal schnell angezündet werden, während Regenschirme aufgespannt sind, die dann wieder verschwinden.

Kein Verbot

Wir schreiben hier niemanden vor sich nicht zu vermummen oder schwarz zu tragen. Wir wollen bloß auf die Sinnhaftigkeit aufmerksam machen! Das ist auch kein Appell daran friedlich zu bleiben. Aber ein Denkanstoß daran, dass friedliche Situationen ein friedliches Erscheinungsbild benötigen. Genau so braucht eine dynamische Situation ein dynamisches Auftreten.

Was tun bei Ermittlungsverfahren?

Ein Text von OAV- LEIPZIG 

Wenn du in Kontakt mit der Polizei gekommen bist, kann ein sogenanntes Ermittlungs- oder Vorverfahren eingeleitet werden. Das bedeutet erst einmal nur, dass es den Anfangsverdacht gibt, dass du eine angebliche Straftat begangen haben könntest. Nach Ende des Ermittlungsverfahrens wird das Verfahren entweder eingestellt oder von der Staatsanwaltschaft Klage erhoben. Deshalb ist es besonders wichtig, dass du Polizei und Staatsanwaltschaft nicht hilfst, ihnen keinerlei Infos gibst, denn sie haben ein Interesse daran, dass es zur Anklage kommt und werden jede Info gegen dich verwenden. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens kann es sein, dass die Polizei dich einlädt, dich um schriftliche Stellungnahme bittet oder dich zu Hause besucht.

Du bist nicht verpflichtet, bei der Polizei auszusagen oder einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten, auch wenn das im Schreiben suggeriert wird. Wenn es etwas klarzustellen gibt, kannst du das vor Gericht tun

1. Vorladungen

Oft vergehen Wochen oder Monate, bevor sich die Repressionsorgane wieder bei dir melden. Normalerweise bekommst du Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Selten rufen sie dich auch an. Wichtig: Geh auf keinen Fall zu einer Vorladung der Polizei, egal, ob du Zeug*in oder Beschuldigte*r bist. Es wirkt in den Briefen auf den ersten Blick, als müsstest du hingehen und als würde dir das etwas bringen. Beides ist falsch. Es gibt keine Verpflichtung hinzugehen und keine negativen Folgen, wenn du nicht hingehst. Das Gegenteil ist der Fall. Eine Entlastung ist bei der Polizei nicht möglich. Deine Aussagen führen nur dazu, dass es mehr Anhaltspunkte im Ermittlungsverfahren gegen dich oder andere gibt. Getroffene Aussagen sind selbst mit der*m besten Anwält*in nicht mehr aus der Welt zu schaffen. Wende dich bei Vorladungen an deine lokale Antirepressionsstruktur. Sie vermittelt dir auch Anwält*innen und hilft bei der Entscheidung, ob du diese schon frühzeitig kontaktieren sollst, um zum Beispiel Akteneinsicht zu beantragen oder unter Umständen eine Einstellung erwirken zu können. Auf keinen Fall aber ist eine Vorladung Grund, in Panik zu geraten, plötzlich einer*m Anwält*in mehr zu trauen als den eigenen politischen Überzeugungen oder auf einen „Handel“ mit der Staatsgewalt zu spekulieren! Hier gilt wie immer: Ruhe bewahren! Klappe halten! Widerstand organisieren! Bisher war der Repressionsapparat immer eher bereit, seine Verfolgung zurückzunehmen, wenn in einem Fall großer öffentlicher Druck aufgebaut wurde, als wenn die Verfolgten sich einschüchtern und isolieren ließen!

2. Beratungshilfeschein

Beim Amtsgericht deines Wohnorts kannst du bei geringem Einkommen einen Beratungshilfeschein beantragen. Mit dem kostet dich die Erstberatung bei einer*m Anwält*in maximal 15 Euro. Du musst einen Einkommensnachweis, den Mietvertrag, einen Mietzahlungsnachweis und andere Dokumente für Zahlungspflichten (z. B. Unterhalt für Kinder) und die behördlichen Unterlagen zum Ermittlungsverfahren vorlegen. Allerdings kann ein*e Anwält*in im Rahmen der Beratungshilfe in aller Regel nur allgemeine Hinweise geben, weil keine Akteneinsicht davon umfasst ist. In den Bundesländern Bremen und Hamburg gibt es statt der beschriebenen Beratungshilfe die Stellen der öffentlichen Rechtsberatung. Wenn du „zu viel“ Geld hast oder verdienst, dann erhältst du keinen Beratungshilfeschein. Natürlich kannst du dich trotzdem an eine*n Anwält*in wenden. Für die Beratung fällt dann jedoch die Rechtsanwaltsgebühr in Höhe der Grundgebühr an. Die genaue Höhe kann einfach vor dem Gespräch erfragt werden.

3. Strafbefehl

Statt einer Anklageschrift kann dir als Beschuldigte*r auch ein sog. Strafbefehl ins Haus flattern. Das ist ein Urteil ohne Verhandlung! Leg dagegen innerhalb von zwei Wochen einen Einspruch ein: „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Strafbefehl mit dem Aktenzeichen … ein“. Damit gewinnst du Zeit, dich zu informieren. Den Einspruch brauchst und solltest du nicht begründen. Wichtig ist nur, dass du die Zweiwochenfrist einhältst, sonst wird der Strafbefehl rechtskräftig! Tipp: Es ist wichtig, dass dein Einspruch nachweislich das Gericht erreicht. Das funktioniert zum einen gut per Fax. Ein Fax-Bericht, den das Fax – möglichst mit Abdruck der ersten Seite – nach dem Senden ausdruckt, vermerkt mit Datum und Uhrzeit, ob das Schreiben an die korrekte Nummer übersandt wurde. Er ist deshalb ein guter Nachweis. Zum anderen kann der Einspruch auch rechtzeitig vorher per Einschreiben-Rückschein zugesandt werden oder mit Zeug*in abgegeben werden. Solltest du den Einspruch wegen Abwesenheit nicht fristgerecht einlegen können, musst du dich sofort nach deiner Rückkehr beim Gericht melden, Einspruch einlegen, deine Verspätung begründen und die Gründe nachweisen. Damit kannst du die sog. „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ erreichen. Das ist bei ungeplanten Krankenhausaufenthalten einfach, Vorsicht jedoch bei (längerem) Urlaub. Da wird häufig erwartet, dass Vorkehrungen für den Empfang von behördlicher Post getroffen werden. Tipp: Falls du während deiner Abwesenheit mit unerwünschter Post von Repressionsorganen rechnen musst, dann bitte einen vertrauenswürdigen Menschen aus deinem Umfeld, sich darum zu kümmern. Im Fall eines Strafbefehls kannst du einen Einspruch vorbereiten, sodass nur noch das Aktenzeichen und das Datum per Hand eingetragen und der Brief verschickt werden müssen. Nimm nach Erhalt eines Strafbefehls sofort Kontakt zum EA, der Roten Hilfe oder einer anderen Antirepressionsstruktur auf. Gemeinsam könnt ihr überlegen, ob es sinnvoll ist, eine*n Anwält*in einzuschalten. Nimmst du den Einspruch nicht zurück, kommt es zu einem Gerichtsprozess mit Verhandlung, wobei der Strafbefehl die Anklageschrift ist. Ein Einspruch kann bis zum Prozess jederzeit zurückgenommen werden. Allerdings können bei Rücknahme erst unmittelbar vor oder während der Verhandlung zusätzliche Kosten anfallen. In der Verhandlung ist zudem die Zustimmung der Staatsanwaltschaft nötig. Von daher ist es sinnvoll, nach Akteneinsicht und zeitlich spätestens eine Woche vor der Verhandlung nochmals mit deiner Rechtshilfestruktur und Strafverteidiger*in durchzusprechen, ob der Einspruch aufrechterhalten wird. Für mehr Infos zum Strafbefehl empfehlen wir den Flyer der Roten Hilfe

4. Aussageverweigerung als Beschuldigte*r oder Angeklagte*r

Als Beschuldigte*r im Ermittlungsverfahren oder als Angeklagte*r im Strafprozess hast du das Recht, die Aussage zu verweigern. Das solltest du zu Beginn des Verfahrens auf jeden Fall tun. Sag nie ein Wort „zur Sache“, egal ob bei Festnahme, Hausdurchsuchung oder Verhör! Einer staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vorladung musst du Folge leisten. Das heißt, du musst erscheinen, aber du musst nichts sagen. Ob du im Prozess eine Erklärung, „politisch“, „zur Sache“ oder auch gar nicht abgeben willst, kannst du immer noch in Ruhe mit deinen Genoss*innen, der Roten Hilfe, dem EA und deiner*m Anwält*in besprechen.

5. Aussageverweigerung als Zeug*in

Als Zeug*in ebenfalls kein Wort zu Polizei oder Staatsanwaltschaft! Auch hier gilt: Folge nicht einer Vorladung der Polizei. Im Unterschied dazu: Einer Ladung zur Vernehmung durch die Polizei, welche im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgen kann, musst du Folge leisten, sonst kannst du festgenommen oder dir Geldstrafen auferlegt werden. Schau dir also genau an, wer dich vorlädt! Auch einer Vorladung durch eine*n Richter*in oder direkt durch die Staatsanwaltschaft musst du Folge leisten, da bei Verweigerung ebenfalls die erwähnten Zwangsmaßnahmen drohen.

Zu Beginn des Ermittlungsverfahrens, bevor du dich mit Beschuldigten, Prozessgruppe, Roter Hilfe, Anwält*innen usw. besprochen hast, ist jede Zeugenaussage falsch und schädlich für dich und für andere. Da solltest du auf jeden Fall deinen Mund halten, egal womit sie dir drohen oder was sie dir versprechen. Es gibt in dieser Phase keine „Entlastungs-“ oder „harmlosen Aussagen“! Die Aussageverweigerung ist das einfachste und schnellste Mittel, aus der Mühle wieder herauszukommen.

Wirst du später als Zeug*in von der Staatsanwaltschaft oder zum Gericht geladen, solltest du dich genau mit den anderen Beteiligten, vor allem mit der*m Angeklagten, beraten, was welche Aussage von dir bewirken kann. Da die Justiz in politischen Prozessen immer mehr bezweckt als die Überführung und Verurteilung Einzelner, nämlich das Ausforschen von Strukturen, Entsolidarisierung durch Herausgreifen Einzelner, Spalten durch Fordern von Unterwerfungsgesten usw., ist oft auch im Gerichtsprozess das einzig richtige Verhalten als Zeug*in die konsequente Aussageverweigerung. Jede vermeintlich entlastende Zeug*innenaussage kann Strukturen offenbaren und Genoss*innen belasten. Als Zeug*in besteht grundsätzlich kein Zeugnisverweigerungsrecht. Lediglich in Fällen, in denen du dich selbst oder eine*n Angehörige*n, hierzu zählt auch die*der Verlobte, belasten könntest, hast du nach § 55 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht. Eine dadurch nicht gedeckte Aussageverweigerung kann mit Ordnungsgeld und Beugehaft bestraft werden. Wir empfehlen dir, dass du dich im Fall einer erzwungenen Zeug*innenaussage bei einer Antirepressionsstruktur wie der Roten Hilfe und dem EA meldest und/ oder eine*n Anwält*in beauftragst, dich zu unterstützen.

6. Aussageverweigerung wegen Selbstbelastung

Beim Aussageverweigerungsrecht (§ 55 StPO) hast du als Zeug*in das Recht, Fragen nicht zu beantworten, wenn du dich selbst oder eine*n Angehörige*n belastest oder belasten könntest. Das kann eine Möglichkeit sein, um einer drohenden Beugehaft zu entgehen. Um das Recht auf Aussageverweigerung zu haben, musst du begründen, warum du die Frage nicht beantworten willst. Mit dieser Begründung sagst du meist so viel aus wie bei einer Aussage und lieferst der Gegenseite weitere Infos. Außerdem gibt es immer Fragen, die eine Selbstbelastung ausschließen. Bist du erst im Redefluss, hat die Praxis gezeigt, dass niemand mehr in dieser Situation eine Grenze ziehen kann. Außerdem lieferst du mit deiner Aussage die von der Justiz geforderte Unterwerfungsgeste und trägst zur Spaltung innerhalb der Gruppe der Zeug*innen und Angeklagten bei. Eine gemeinsame Prozessstrategie ist dann meist nicht mehr möglich. Daher warnen wir nachdrücklich vor der Methode „Aussageverweigerung wegen Selbstbelastung“! Eine Ausnahme stellt der Fall dar, wenn du Zeug*in und (Mit-)beschuldigte*r im selben Verfahren bist. Dann kannst du ohne Begründung die Aussage nach §55 verweigern.

 

Das war ein Auszug aus einer Broschüre der Roten Hilfe. Wir werden Auszüge aus weiteren Broschüren der RH hochladen, lest euch aber auf jeden Fall diese Broschüre durch.

 

 

Lützi Bleibt – Winsen – 10.01.

Neuer Termin !
Die Mahnwache „Lützi bleibt“ findet am Dienstag den 10.01.22 um 18:00, weiterhin am Schlossplatz in Winsen
(Luhe) statt.
Lasst uns ein Zeichen für Klimagerechtigkeit setzen, und uns mit den Aktivisti in Lützi solidarisieren!

Bis auf weiteres Verschoben

 

Die geplante Demo am 07.01. muss leider ausfallen. Die Demo wurde tags als eine Mahnwache angemeldet, leider mit ein paar Stunden Zeitverzögerung über die 48h Pflicht. Die Stadt hat bereits die Polizei informiert und würde eine Spontandemo oder Eilversammlung mit 3000€ Bußgeld ahnden. Das ist klar rechtswidrig. Eilversammlungen müssen 2 Stunden vor Beginn angemeldet sein und Spontandemos erst zu Beginn. Sie können sich immer lösen, aus dem Geschehnis und dem Unmut gegenüber einer Situation heraus. Die Stadt hat die Demonstration an diesem Tag komplett verboten, was ebenfalls rechtswidrig ist. Demonstrationen gehören nach Art.8 GG zum Menschenrecht und nach Absatz 1 eben auch Spontandemos. Laut der Stadt würde jeden Spontandemo auf die Anmelder*innen der geplanten Versammlung zurückzuführen sein und dementsprechend geahndet werden. Auch das ist rechtswidrig, da jeder Mensch das Recht zur Demonstration und Spontandemonstration hat. Die Stadt Winsen zeigt sich hier klar als ein Gegner. Eine Demo, Mahnwache oder Kundgebung darf nach versammlungsrecht nur eingeschränkt und nicht verboten werden. Einschränkungen beziehen sich auf den Ort, die Größe des beanspruchten Platzes, Kundgebungsmittel, geplante Route o.ä.. Ein Bußgeld kann nur dann auferlegt werden wenn die Frist zur Anmeldung nicht eingehalten wurde. Für Spontandemos gibt es keine Frist also auch kein Bußgeld o. Ordnungswidrigkeit. Wir sagen der Stadt klar: Macht eure Hausaufgaben und lernt mit dem Versammlungsrecht um zu gehen ohne, dass Grundgesetze dadurch eingeschränkt werden.

Dennoch ist dem Mahnwache auf weiteres verschoben und wir melden uns bald mit einem neuen Termin.

Die Haltung ist dennoch: Lützerath bleibt!