Bis auf weiteres Verschoben

 

Die geplante Demo am 07.01. muss leider ausfallen. Die Demo wurde tags als eine Mahnwache angemeldet, leider mit ein paar Stunden Zeitverzögerung über die 48h Pflicht. Die Stadt hat bereits die Polizei informiert und würde eine Spontandemo oder Eilversammlung mit 3000€ Bußgeld ahnden. Das ist klar rechtswidrig. Eilversammlungen müssen 2 Stunden vor Beginn angemeldet sein und Spontandemos erst zu Beginn. Sie können sich immer lösen, aus dem Geschehnis und dem Unmut gegenüber einer Situation heraus. Die Stadt hat die Demonstration an diesem Tag komplett verboten, was ebenfalls rechtswidrig ist. Demonstrationen gehören nach Art.8 GG zum Menschenrecht und nach Absatz 1 eben auch Spontandemos. Laut der Stadt würde jeden Spontandemo auf die Anmelder*innen der geplanten Versammlung zurückzuführen sein und dementsprechend geahndet werden. Auch das ist rechtswidrig, da jeder Mensch das Recht zur Demonstration und Spontandemonstration hat. Die Stadt Winsen zeigt sich hier klar als ein Gegner. Eine Demo, Mahnwache oder Kundgebung darf nach versammlungsrecht nur eingeschränkt und nicht verboten werden. Einschränkungen beziehen sich auf den Ort, die Größe des beanspruchten Platzes, Kundgebungsmittel, geplante Route o.ä.. Ein Bußgeld kann nur dann auferlegt werden wenn die Frist zur Anmeldung nicht eingehalten wurde. Für Spontandemos gibt es keine Frist also auch kein Bußgeld o. Ordnungswidrigkeit. Wir sagen der Stadt klar: Macht eure Hausaufgaben und lernt mit dem Versammlungsrecht um zu gehen ohne, dass Grundgesetze dadurch eingeschränkt werden.

Dennoch ist dem Mahnwache auf weiteres verschoben und wir melden uns bald mit einem neuen Termin.

Die Haltung ist dennoch: Lützerath bleibt!