„Wir schützen die einzigartige Mischung aus historischer Altstadt, Luhe-Aue und ländlichem Charakter. Konkrete Naturschutzmaßnahmen wie Nisthilfen statt reiner Symbolik. Weiteren Windkraftausbau im Stadtgebiet kritisch prüfen und vorerst stoppen – Belastungen für Anwohner und Landschaft haben Vorrang.“
Beim sechste Punkt ihres Programms spricht sich die AfD Winsen dafür aus, Heimat und Natur schützen. Doch wie bei allen vorherigen Punkten zeigt sich sofort, dass die AfD Winsen auch hier keinerlei Konzept hat. „Pragmatisch schützen“ ist eine leere Worthülse, die gut klingt, aber nichts bedeutet, solange keine Maßnahmen genannt werden. Und genau das passiert. Die AfD Winsen nennt keine einzige konkrete Idee, wie sie Natur, Umwelt oder Landschaft in Winsen tatsächlich schützen will.
Das beginnt schon damit, dass die AfD Winsen nicht erklärt, was sie unter „Heimat“ versteht. Meint sie kulturelle Angebote? Den Schutz von Vereinen? Den Erhalt von Landschaften? Den Ausbau von Treffpunkten? Oder geht es ihr um eine ideologische Abgrenzung, in dem der Begriff „Heimat“ vor allem als kulturelles Schlagwort gegen gesellschaftliche Vielfalt eingesetzt wird? Die AfD Winsen lässt das bewusst offen. Das ermöglicht es ihr, den Begriff je nach Publikum anders zu füllen, ohne sich festlegen zu müssen.
Sie nennt keine einzige Idee, sie die sogenannte „Heimat“ schützen möchte. Wie soll der Schutz aussehen? Was soll wie wovor geschützt werden? Das steht nirgends und bleibt wohl ihr Geheimnis.
Noch deutlicher wird die Leere des Programms beim Thema Natur.
Winsen hat reale Herausforderungen: Hochwasserschutz, Pflege von Grünflächen, Renaturierung, Klimaanpassung, Schutz von Biotopen, nachhaltige Stadtentwicklung, Umgang mit Hitzeperioden, Ausbau von Schattenflächen, Erhalt von Baumalleen, Schutz der Luhe und ihrer Auen. Zu all diesen Themen sagt die AfD Winsen nichts. Kein Konzept, keine Analyse, keine Maßnahmen. Sie behauptet lediglich, sie wolle „pragmatisch schützen“ – aber sie erklärt nicht, was „pragmatisch“ bedeutet, welche Probleme sie beim Thema Natur sieht oder wie sie diese lösen möchte.
Hinzu kommt, dass die AfD auch auf Landes- und Bundesebene genau jene Instrumente ablehnt, die Natur und Umwelt tatsächlich schützen: Klimaanpassungsprogramme, Renaturierungsprojekte, Förderprogramme für Naturschutz, nachhaltige Stadtplanung, ökologische Landwirtschaft, Energieeffizienz, Schutz von Gewässern und Böden.
Die Bundes-AfD lehnt Klimaschutz und Klimaanpassung grundsätzlich ab – damit auch alle Programme, die Natur und Städte vor Hitze, Trockenheit und Extremwetter schützen. Dies ist im Wahlprogramm der Bundes-AfD zur Bundestagswahl 2025 nachzulesen (Quelle: https://www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf). Die AfD lehnt Naturschutzförderprogramme ab, sie lehnt nachhaltige Stadtplanung ab, sie lehnt ökologische Landwirtschaft ab, sie lehnt lehnt Gewässerschutzprogramme ab…
Die AfD Winsen übernimmt diese Linie. Sie verspricht Schutz, lehnt aber die Werkzeuge ab, die Schutz überhaupt erst ermöglichen. Das ist ein Widerspruch, den sie nicht auflöst.
Besonders auffällig ist, dass die AfD Winsen den Begriff „pragmatisch“ benutzt. Eigentlich heißt pragmatisch sowas wie „realistisch, fachlich begründet, lösungsorientiert“. Die AfD Winsen benutzt das Wort nicht in diesem üblichen Sinn sondern als Gegenbegriff zu wissenschaftlicher Umweltpolitik. In ihrem Sprachgebrauch heißt „pragmatisch“: ohne Klimaschutz, ohne ökologische Standards, ohne langfristige Planung. Die AfD Winsen versucht damit, den Eindruck zu erwecken, Naturschutz sei vor allem eine Frage des Bauchgefühls, nicht der Expertise. Das ist gefährlich, denn Natur und Klimaschutz sind komplexe Aufgaben, die Fachwissen, Planung und langfristige Strategien erfordern.
Damit zeigt sich, dass auch Punkt 6 des Programms nur heiße Luft und sonst nix ist. Die AfD Winsen versucht, sich als Bewahrerin von Heimat und Natur darzustellen, ohne auch nur eine einzige konkrete Maßnahme vorzulegen, wie das passieren soll. Sie verspricht Schutz, ohne zu sagen, was geschützt werden soll. Sie behauptet Pragmatismus, lehnt aber die pragmatischen Werkzeuge ab, die Natur tatsächlich schützen.
Wirksamer Natur‑ und Umweltschutz braucht Expertise, Daten, Planung und langfristige Konzepte. Die AfD Winsen ersetzt diese durch ein Schlagwort, das nur so tut, als sei es vernünftig.
Zum Thema Nistkästen:
Der Vorschlag der AfD, als Ausgleich für mögliche Auswirkungen von Windkraftanlagen Nistkästen aufzustellen, erscheint auf den ersten Blick sinnvoll. Betrachtet man jedoch die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die tatsächlich betroffenen Vogelarten, wird deutlich, dass ein solcher Antrag kaum geeignet ist, den Artenschutz wirksam zu verbessern.
In Deutschland gelten nach dem Bundesnaturschutzgesetz 15 Brutvogelarten als besonders kollisionsgefährdet an Windkraftanlagen. Hierzu gehören unter anderem Rotmilan, Seeadler, Schreiadler, Fischadler, Weißstorch, verschiedene Weihenarten sowie der Uhu und der Wanderfalke. Die überwiegende Mehrheit dieser Arten nutzt jedoch keine klassischen Nistkästen. Greifvögel wie Rotmilan, Seeadler oder Wespenbussard bauen ihre Horste selbst in hohen Bäumen. Weihen brüten am Boden, Weißstörche auf großen Horsten und Fischadler auf Horstplattformen. Lediglich Arten wie der Wanderfalke oder regional auch der Uhu nehmen spezielle Brutkästen an. Klassische Nistkästen, wie sie häufig für Meisen oder Stare aufgehängt werden, helfen den meisten windkraftsensiblen Vogelarten daher überhaupt nicht.
Hinzu kommt, dass bislang gar nicht bekannt ist, welche der betroffenen Arten im jeweiligen Gemeindegebiet tatsächlich vorkommen oder dort brüten. Um dies fachlich belastbar festzustellen, wären zunächst aufwendige Kartierungen durch entsprechend qualifizierte Ornithologinnen und Ornithologen erforderlich. Erst auf Grundlage solcher Untersuchungen könnte überhaupt beurteilt werden, ob Nisthilfen für einzelne Arten sinnvoll wären. Bereits diese Bestandsaufnahme würde zusätzliche Kosten verursachen, ohne dass damit automatisch ein konkreter Nutzen für den Artenschutz verbunden wäre.
Selbst wenn geeignete Nisthilfen errichtet würden, gäbe es keinerlei Garantie dafür, dass dadurch auch nur ein einziger Vogel vor einer Kollision mit einer Windkraftanlage geschützt wird. Ein Nistkasten verändert weder das Flugverhalten noch beseitigt er Kollisionsrisiken. Dasselbe gilt für den Straßenverkehr: Jährlich sterben in Deutschland schätzungsweise rund 100.000 Vögel an Windkraftanlagen, demgegenüber jedoch etwa 70 Millionen Vögel im Straßenverkehr. Diese Zahlen verdeutlichen, dass Kollisionen vielfältige Ursachen haben und sich nicht dadurch verhindern lassen, dass zusätzliche Nistmöglichkeiten geschaffen werden.
Ein wirksamer Artenschutz muss sich daher an den tatsächlichen Bedürfnissen der betroffenen Arten orientieren. Dazu gehören beispielsweise eine sorgfältige Standortwahl für Windkraftanlagen, Schutzabstände zu Horsten, zeitweise Abschaltungen bei erhöhtem Kollisionsrisiko sowie der Erhalt geeigneter Lebensräume. Pauschal Nistkästen aufzustellen, obwohl die meisten gefährdeten Arten diese gar nicht nutzen, wäre dagegen keine zielgerichtete Naturschutzmaßnahme.
Vor diesem Hintergrund besteht die Gefahr, dass der vorgeschlagene Antrag mehr Kosten verursacht als Nutzen stiftet. Zunächst müssten Fachgutachten finanziert werden, um überhaupt festzustellen, welche Vogelarten vor Ort vorkommen. Anschließend würden möglicherweise Nisthilfen angeschafft und installiert, die von den tatsächlich gefährdeten Arten überwiegend gar nicht genutzt werden. Gleichzeitig bliebe das eigentliche Kollisionsrisiko unverändert bestehen. Aus naturschutzfachlicher Sicht wäre der Mitteleinsatz daher kaum zu rechtfertigen, da die vorgesehenen Maßnahmen das eigentliche Problem nicht lösen und keine messbare Verbesserung für die betroffenen Vogelarten erwarten lassen.
Quellen:
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Anlage 1 zu § 45b
- Offizielle Liste der 15 kollisionsgefährdeten Brutvogelarten sowie der anerkannten Schutzmaßnahmen an Windkraftanlagen.
- https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/anlage_1.html
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
- Erläuterung, warum genau diese 15 Vogelarten als windkraftsensibel gelten und nach welchen Kriterien sie ausgewählt wurden.
- https://www.bundesumweltministerium.de/faq/welche-windkraftsensiblen-arten-werden-mit-der-geplanten-aenderung-des-bnatschg-adressiert-und-welche-nicht
- Bundesnaturschutzgesetz (§ 45b)
- Rechtliche Grundlage für artenschutzrechtliche Prüfungen bei Windenergieanlagen.
- https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/
- Bundesamt für Naturschutz (BfN) / Fachliteratur zur Vogelsterblichkeit
- Die häufig zitierte Größenordnung von ca. 100.000–150.000 Vögeln pro Jahr, die an Windenergieanlagen in Deutschland verunglücken, stammt aus Auswertungen des Bundesamtes für Naturschutz und der sogenannten Schlagopferkartei. https://www.reddit.com/r/PolitikBRD/s/L5N3OPpGlQ
- Vergleichszahlen zu anderen Todesursachen
- Rund 70 Millionen Vögel pro Jahr sterben nach häufig zitierten Schätzungen im Straßen- und Bahnverkehr in Deutschland. Diese Zahl wird unter anderem vom NABU, dem BfN und in verschiedenen wissenschaftlichen Übersichten verwendet. https://www.facebook.com/share/1DRkzdjFFQ/?mibextid=wwXIfr
